Risikolebensversicherung nicht verheiratet

Der Anteil derjenigen, die nicht verheiratet sind, steigt. Eine Risikolebensversicherung kann auch dann für einen Partner abgeschlossen werden, wenn Sie nicht verheiratet sind. Es gilt die Bezugsberechtigung im Rahmen der Lebensversicherung. Sie legen im Vertrag schlichtweg fest, wer die Versicherungssumme erhalten soll. Paare können auch auf die Partnertarife im Bereich der Hinterbliebenenvorsorge setzen, um eine gegenseitige Absicherung erhalten zu können.

Wie viel Geld Sie mit der Risikolebensversicherung vereinbaren sollten und welche Vorteile die Partnertarife haben, können Sie auch hier erfahren.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Zahlen zu nicht verheirateten Paaren

Das Statistische Bundesamt hat nach 1996 eine erneute Erhebung verheirateter, nicht verheirateter und alleinerziehender Eltern veröffentlicht. So sind mit etwa 8,1 Millionen Familien noch immer 70 Prozent verheiratet, dennoch zeigt der Trend klar nach unten. Denn im Vergleich zu 1996 ist diese Zahl um elf Prozent gefallen. Ausschlaggebend sind Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Nichteheliche oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften machen zehn Prozent aus, 20 Prozent aller Mütter und Väter sind sogar alleinerziehend. Eine Auflistung nach Bundesgebieten erhalten Sie im nächsten Abschnitt.

Gothaer Risikolebensversicherung Test – Kündigen der Tarife und Erfahrungen

Die Ergebnisse des Mikrozensus – Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz werden durch das Statistische Bundesamt zur Verfügung gestellt. Eine finanzielle Absicherung bietet der Schutz auch bei einem Darlehen.

Für eine sehr gute Bewertung im Rating müssen die Tarife folgende Merkmale aufweisen:

  • Rückwirkende Leistung
  • Prognosezeitraum 6 Monate
  • bei Fähigkeitenbeeinträchtigung wird auch rückwirkend gezahlt
  • jeder Fähigkeitenverlust begründet Leistungspflicht
  • Tarife haben keine Einschränkungen oder Klauseln
  • Tarif sollte keine Beitragserhöhung oder Kündigung aussprechen bei Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nach §19 VVG
  • Versicherungsschutz besteht auch bei Umzug ins Ausland
  • Beiträge müssen gestundet werden können bis endgültige Entscheidung im Leistungsfall besteht

Gefunden auf versicherungsbote.de am 05.06.2022

Mehr zu den Themen Absicherung, Erbschaftsteuer , Kinder, Lebensversicherung, Partner, sinnvoll, Todesfall, unverheiratete Paare, Versicherungsnehmer, Versicherungssumme und Vertrag finden Sie hier. Die versicherte Person schützt mit einer Risikolebensversicherung ihre Hinterbliebenen. Wenn zwei Verträge bestehen, kann in dem Fall auch eine verbundene Versicherung abgeschlossen werden.


Rechtstipps für nichtverheiratete Paare laut Frankfurter Rundschau

Nicht nur beim Versicherungsschutz wie der Risikolebensversicherung sollten nicht verheiratete Paare auf Regelungen achten, auch in Bezug auf Testament, Vorsorgevollmacht und Grundbucheintrag sollten Sie Vorkehrungen treffen, um für alle Seiten eine faire Lösung herbeiführen zu können. Die Frankfurter Rundschau gibt dazu ein paar hilfreiche Tipps, damit beide Parteien auf der sicheren Seite stehen:

Testament richtig und rechtzeitig aufsetzen
Frühzeitige Vorsorgevollmacht wichtig
Sorgerecht für Kind schon vor der Geburt beantragen
Tipps für die gemeinsam bewohnte Immobilie – Beteiligungsquoten an der Immobilie, ins Grundbuch, eintragen
Faire Lösungen beim Mietvertrag

Erfahren Sie hier alles zu den Partnertarifen im Rahmen der Lebensversicherungen.